Dienstag, 10. September 2013

Das Eichgesetz

Die Pflicht zur Eichung besteht für Wasserzähler des geschäftlichen Verkehrs. Unterschieden werden Kaltwasserzähler (1 °C bis 30 °C) und Warmwasserzähler (30 °C bis 90 °C), die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden oder so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können, müssen geeicht sein oder können nach der neuen europäischen, harmonisierten Richtlinie 2004/22/EG (MID) seit 2004 durch eine Konformitätsbewertung in den Verkehr gebracht werden. Die Eichung/Konformitätsbewertung soll dem Schutz des Endverbrauchers dienen.
Davon betroffen sind nicht nur Wasserzähler von Unternehmen, sondern auch so genannte Wohnungs-, Etagen- oder Zwischenzähler, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden. Dazu zählen auch die sogenannten Unterzähler in Kleingartensparten.
Ausnahme bilden unter gegebenen Umständen, solche Wasserzähler die weniger als 2000 mÑ/h umsetzen.
Die Eichung der Messgeräte wird durch die ansässige Eichbehörde vollzogen. Wasserzähler werden allerdings im Normalfall von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht. Solche Prüfstellen gibt es meistens bei den Herstellern von Wasserzählern und den Versorgungsunternehmen. Diese Prüfungen werden im Normalfall durch Ausschreibungen vergeben. Die Kennzeichnung der Wasserzähler werden von der Eichbehörde bzw. den staatlich anerkannten Prüfstellen durch
Hauptstempel als geeicht gekennzeichnet. Wichtig zu beachten ist, dass die zu eichenden Wasserzähler einer gewissen Bauart angehören, die zur Eichung zugelassen ist. Das Zulassungszeichen auf dem Wasserzähler gibt darüber die nötige Information.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung gilt fünf bis sechs Jahre. Für Kaltwasserzähler bspw. Hauswasserzähler und Wohnungswasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung sechs Jahre. Für Warmwasserzähler gilt die Eichungsgültigkeit für fünf Jahre.

Dienstag, 6. August 2013

Korrektes Ablesen eines Wasserzählers


Das Ablesen eines Wasserzähler ist im Prinzip ganz einfach. Zuerst liest man die Zahl des Rollenzählwerks des Wasserzähler ab. Diese Hauptzahl meist in der Mitte des Zählerkopfs angebracht gibt die Anzahl an Wasser in Kubikmeter an. Es gilt zu beachten, dass die letzte Ziffer vollständig gedreht sein muss. Ansonsten kann man die letzte Zahl abrunden.
Zudem sind vier kleine Zahnräder die unter dem Rollenzählwerk angebracht sind.
Diese sind mit x0,1, x0,01, x0,001 und x0,0001 gekennzeichnet. Diese geben die Nachkommastellen in Kubikmeter an. Diese Kubikmeteranzeige ist der Normalfall bei Hauswasserzähler. Allerdings können sich Hauswasserzähler von Wohnungswasserzähler unterscheiden. So kann es sein das beim Wohnungswasserzähler nur x0,0001 angezeigt wird.

Dazu ein kleines Beispiel: 

Das Rollenzählwerk des Wasserzähler steht auf 00268 m3
Das Zahnrad x0,1 steht auf Strich 2.
Das Zahnrad x0,01 steht auf Strich 4.
Das Zahnrad x0,001 steht auf Strich 8.
Das Zahnrad x0,0001 steht auf Strich 0.

Die verbrauchte Wassermenge, die auf dem Wasserzähler angezeigt wird, beläuft sich damit auf 268,2480 m3.